Ifrs Accounting Treatment Of Stock Options

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und personalisierten Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie-Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt, dass aktienbasierte Vergütungsgeschäfte (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Jahresabschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anerkannt werden Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie für die Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten werden spezifische Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 begeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31.10.2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen des IFRS 2, sondern auch die Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) vom Markt oder vom Markt abhängig sein kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zu kaufen Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und würde nur dann aufgewendet werden, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert aufweist. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen am 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Je nach Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Aktienrechte oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Geschäfte, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen zum relevanten Messtermin (grundsätzlich) keine Ausübungsbedingungen berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrages einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwertes der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Berichtigt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eigenkapitalinstrumente gehandelt werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Wenn der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente liegt, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Annullierung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sollten als Rückkauf einer Beteiligung bilanziert werden. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert werden, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben beinhalten: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten dargestellten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie offen gelegt hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB-Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB-Statement 123 (überarbeitete 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 wendet dieselben Maßanforderungen an Mitarbeiteraktienoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Einheit ist. Die Erklärung verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Unternehmenspreises zu bewerten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionen und ähnliche Instrumente zu einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines entsprechenden Branchenindexes verwendet. In Steuerhoheitsgebieten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert von Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, ist nach IFRS 2 keine latenten Steueransprüche für die Vergütungskosten im Zusammenhang mit der Zeitwertkomponente des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes zu erfassen vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert aufweisen, der steuerlich abzugsfähig ist. Daher wird ein Unternehmen, das eine at-the-money Aktienoption an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, Steuereffekte nicht anerkennen, bis diese Auszahlung im Geld ist. Demgegenüber erfordert die Aufstellung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Vergabe. Die Auswirkungen nachfolgender Kursrückgänge (oder fehlende Erhöhung) spiegeln sich in der Bilanzierung der latenten Steueransprüche nicht wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Effekte der nachfolgenden Erhöhungen, die über steuerliche Vorteile hinausgehen, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Aussage erfordert einen Portfolioansatz bei der Ermittlung von steuerlichen Mehrwertsteigerungen von Kapitalbeteiligungen, die zum Ausgleich von Abschreibungen von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. Somit werden einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern, die in der Kapitalflussrechnung in der Kapitalrücklage angesetzt werden, in der Ermittlung des Nettoertrages nach IFRS 2 erfasst. Abweichungen zwischen der Statement und IFRS 2 können in Zukunft weiter reduziert werden, wenn das IASB Und die FASB prüfen, ob sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre jeweiligen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungen weiter zu konvergieren. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde das Personal Accounting Bulletin 107, das sich mit Schätzungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von Aktiengesellschaften nach dem FASB-Statement 123R Share-Based befasst Zahlung. Für Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Bewertungen gemäß Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. SAB 107 enthält Leitlinien für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Nichtmitgliedstaaten, den Übergang von nicht öffentlichem zu öffentlichem Unternehmensstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwartete Volatilität und erwartete Laufzeit) sowie die Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung ausgegeben werden Vereinbarungen, die Einstufung von Vergütungsaufwendungen, Non-GAAP-Finanzkennzahlen, die erstmalige Anwendung von Statement 123R in einer Zwischenperiode, die Aktivierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die steuerlichen Auswirkungen der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, über die Änderung von Mitarbeiteraktienoptionen vor Annahme der Statement 123R und über Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) im Anschluss an die Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen Statement 123R und IFRS 2 gibt, die zu einem Abstimmungsposten führen würden: Frage: Gibt es nach Ansicht der Mitarbeiter Unterschiede in den Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einer Überleitungsposition nach Ziffer 17 oder 18 des Formblatts 20-F führen würden. Interpretive Response: Das Personal ist der Auffassung, dass die Anwendung der Leitlinien nach IFRS 2 in Bezug auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen würde im Allgemeinen zu einer Fair Value-Bewertung führen, die mit dem Fair Value-Ziel in der Konzernrechnung 123R übereinstimmt. Dementsprechend vertritt der Stab die Auffassung, dass die Anwendung der Messungsrichtlinie für die Statement 123Rs in der Regel nicht zu einer Überleitungsposition führen würde, die gemäß Ziffer 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen Privatemittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen von IFRS 2 für Aktien erfüllt hat Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Jedoch erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Richtlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Positionen führen können. Bear, Stearns Studie zum Einfluss von Aktienoptionen in den USA Wenn US-Aktiengesellschaften im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden, wie dies im Rahmen der FASB-Statement 123R Share-Based Payment erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: das gemeldete Ergebnis nach Steuern im Jahr 2004 aus fortgeführten Aktivitäten der SampP 500-Gesellschaften wäre um 5 reduziert worden, und 2004 hätten NASDAQ 100 nach Steuern das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von der Equity Research-Gruppe bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die Aufwendungen für Mitarbeiteraktienoptionen auf das Ergebnis 2005 der US-amerikanischen Unternehmen haben werden. Die Bear, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionsauskünften von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks der Gesellschaften, die am 31. Dezember 2004 SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile waren. Die Ergebnisse der Studie zeigen die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus werden wahrscheinlich die Studie von Interesse finden, da die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir danken Bear, Stearns für die Genehmigung, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt Copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um den Ergebniseffekt 2004 auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Ergebnis (PDF 486k) herunterzuladen. November 2005: Standard Amp Poors Studie über die Auswirkungen von Aktienoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standard Amp Poors einen Bericht über die Auswirkungen von Aktienoptionen auf die SampP 500 Unternehmen. FAS 123 (R) erfordert die Ausgabe von Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Option Kosten reduzieren SampP 500 Ergebnis von 4,2. Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, so dass sich das Ergebnis um 18 verringert. P / E Ratios für alle Sektoren erhöht werden, wird aber unter dem historischen Durchschnitt bleiben. Die Auswirkung der Optionsausgaben auf die Standard Amp Poors 500 ist spürbar, aber in einem Umfeld mit Rekordgewinnen, hohen Margen und historisch niedrigen betrieblichen Preis-Gewinn-Verhältnissen ist der Index seit Jahrzehnten in seiner besten Position, um den zusätzlichen Aufwand zu absorbieren . SampP nimmt mit jenen Firmen auf, die versuchen, das Ergebnis vor Abzug von Aktienoptionsaufwendungen und mit jenen Analytikern zu betonen, die Optionsausgaben ignorieren. Der Bericht hebt hervor, dass: Standard amp Poors in allen Ertragswerten über alle Geschäftsbereiche hinweg einen Optionsposten erfassen und berichten wird. Dazu gehören das operative Geschäft, wie berichtet und Core, und es gilt für seine analytische Arbeit in den SampP Domestic Indizes, Aktien Reports, sowie seine Vorwärts-Schätzungen. Es enthält alle seine elektronischen Produkte. Die Investment-Community profitiert von klaren und konsistenten Informationen und Analysen. Eine konsequente Ertragsmethodik, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und - verfahren aufbaut, ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Durch die Unterstützung dieser Definition trägt Standard Amp Poors zu einem zuverlässigeren Investitionsumfeld bei. Die aktuelle Debatte über die Darstellung von Gewinnausschüttungen, die Optionsausgaben ausschließen, in der Regel als Non-GAAP-Ergebnis bezeichnet, spricht mit dem Kern der Corporate Governance. Darüber hinaus werden viele Aktienanalysten dazu ermutigt, ihre Schätzungen auf Non-GAAP-Erträge zu stützen. Während wir nicht erwarten, dass die EBBS (Earnings Before Bad Stuff) Pro-forma-Erträge von 2001 wiederholt werden, hängt die Fähigkeit, Fragen und Sektoren zu vergleichen, von einem akzeptierten Satz von Rechnungslegungsregeln ab, die von allen beobachtet werden. Um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen, benötigt die Investorengemeinschaft Daten, die den anerkannten Rechnungslegungsverfahren entsprechen. Von noch mehr Sorge ist die Auswirkung, die solche alternative Darstellung und Berechnungen auf das reduzierte Maß an Vertrauen und Vertrauen Investoren in der Unternehmensberichterstattung haben könnte. Die Corporate-Governance-Ereignisse der letzten zwei Jahre haben das Vertrauen vieler Investoren, Vertrauen, das Jahre dauern wird, um zurück zu verdienen erodiert. In einer Ära des sofortigen Zugangs und sorgfältig scripted Investorenfreigaben ist Vertrauen jetzt ein Hauptausgabe. Januar 2008: Änderung von IFRS 2 zur Klärung von Ausübungsbedingungen und Stornierungen Am 17. Januar 2008 hat das IASB endgültige Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht, um die Ausübungsbedingungen und Stornierungen wie folgt zu klären: Ausübungsbedingungen sind nur Dienstbedingungen und Leistungsbedingungen . Andere Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung sind keine Ausübungsbedingungen. Nach IFRS 2 sollten Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingungen darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütung einbezogen werden. Der Marktwert beinhaltet auch marktbedingte Ausübungsbedingungen. Alle Stornierungen, ob vom Unternehmen oder von anderen Parteien, sollten die gleiche Buchhaltungs-Behandlung erhalten. Nach IFRS 2 wird eine Aufhebung von Eigenkapitalinstrumenten als eine Beschleunigung der Erdienungsperiode berücksichtigt. Daher wird jeder Betrag, der nicht berücksichtigt wurde, sofort angesetzt. Sämtliche Zahlungen mit der Kündigung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) werden als Rückkauf einer Beteiligung verbucht. Eine Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente wird als Aufwand erfasst. Der Verwaltungsrat hatte die Änderung in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der die Änderungen zu IFRS 2 für Ausübungsbedingungen und Stornierungen (PDF 126k) erläutert werden. Juni 2009: IASB ändert IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen im Konzern mit Barausgleich, zieht IFRICs 8 und 11 zurück Am 18. Juni 2009 hat das IASB Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht, die die Bilanzierung von bargeldbezahlten, Basierten Zahlungsverkehr. Die Änderungen klären, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern in ihrem eigenen Jahresabschluss einige aktienbasierte Vergütungsregelungen berücksichtigen sollte. In diesen Vereinbarungen erhält die Tochtergesellschaft Waren oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber ihre Muttergesellschaft oder eine andere Einrichtung in der Gruppe muss diese Lieferanten zahlen. Die Änderungen stellen klar, dass: Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Waren oder Dienstleistungen berücksichtigen, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die Transaktion abschließt und ob die Transaktion in Aktien oder in Barmitteln erfolgt . In IFRS 2 hat ein Konzern die gleiche Bedeutung wie in IAS 27 Konzern - und separate Einzelabschlüsse. Das heißt, es umfasst nur eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Änderungen von IFRS 2 enthalten auch Leitlinien, die zuvor in IFRIC 8 Geltungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2Group - und Treasury-Share-Transaktionen enthalten sind. Infolgedessen hat das IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen und rückwirkend anzuwenden sind. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Klicken Sie für IASB Pressemitteilung (PDF 103k). Juni 2016: IASB klärt die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungen Am 20. Juni 2016 hat der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen an IFRS 2 veröffentlicht, die die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergü - tungstransaktionen präzisieren - abgesetzte aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Performance-Bedingung beinhalten. IFRS 2 enthielt bislang keine Hinweise darauf, wie sich die Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von Verbindlichkeiten für aktienbasierte Barausgleichszahlungen auswirken. IASB hat jetzt eine Anleitung hinzugefügt, die die Rechnungslegungsanforderungen für in bar geleistete anteilsbasierte Vergütungen einführt, die demselben Ansatz folgen, wie er für Aktienbezogene aktienbasierte Vergütungen verwendet wird. Klassifizierung von aktienbasierten Vergütungsgeschäften mit Nettoabwicklungsmerkmalen IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 eingeführt, so dass eine aktienbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die aktienbasierte Vergütungsvereinbarung net abschließt, in voller Höhe als "equity-settled" klassifiziert wird, Basierte Vergütung hätte als "equity-settled" eingestuft, wenn sie nicht die Netto-Settlement-Funktion enthalten hätte. Bilanzierung von Änderungen von aktienbasierten Vergütungsgeschäften von Barausgleich bis zu Eigenkapitalinstrumenten Bisher bezog sich IFRS 2 nicht explizit auf Situationen, in denen sich eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich in eine aktienbasierte Vergütung aufgrund von Änderungen an der aktienbasierten Vergütung ändert Die Bedingungen. Der IASB hat folgende Klarstellungen eingebracht: Bei diesen Änderungen wird die ursprüngliche, für die aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanzierte Verbindlichkeit ausgebucht und die aktienbasierte Vergütung, die auf Aktien bezahlt wird, mit dem beizulegenden Zeitwert zum beizulegenden Zeitwert angesetzt Wurden bis zum Änderungsdatum aufbereitet. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2016 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliches. Deloitte bezieht sich auf eine oder mehrere von Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DTTL), ihr Netzwerk von Mitgliedsfirmen und ihren verbundenen Unternehmen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich separate und unabhängige Einheiten. DTTL (auch Deloitte Global genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Eine ausführlichere Beschreibung der DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie unter deloitte / about. Korrekturliste für die Silbentrennung Diese Wörter dienen als Ausnahmen. Einmal eingegeben, werden sie nur an den angegebenen Silbentrennungspunkten eingefügt. Each word should be on a separate line. Page Not Found About Manning Elliott LLP - Chartered Professional Accountants Manning Elliott LLP has evolved into an accounting firm of truly exceptional professional chartered accountants who have created a culture of high-performance, focus, and work-life balance. Canadian, US, and international clients benefit from our breadth of specialized CPA accounting and taxation services. Our team benefits from a congenial workplace focused on professional development and client satisfaction. We invite you to learn more about Manning Elliott, Vancouver chartered accountants. Membership AssociationsStock Option Plans in Italy: Accounting Treatment, Financial Crisis, and Other Determinants Universit degli Studi di Trento Alberto Quagli Universit degli Studi di Genova Paola Ramassa Universit degli Studi di Genova November 4, 2011 International Accounting Conference, Venice, Italy, November 4-5, 2011 Abstract: Many studies on employee stock option plans state that the favorable accounting treatment, even if not declared, has often been one of the main reasons for this form of compensation. According to that view, professionals and scholars forecasted that recognition required by IFRS 2 would imply a reduction in the granting of stock options as incentive means. On the other side, empirical evidence suggests that their widespread adoption cannot be explained by a single view, since many determinants play a role in their issue. In addition to the accounting change, stock options have recently been the target of growing criticism, especially when the financial crisis started to show its effects. That may have an impact not only on incentive effectiveness, but also on outrage costs limiting their use by listed firms. In such a perspective, the main purpose of the paper is to explore the impact of IFRS 2 and of the recent financial crisis on stock option granting. To achieve that objective, our analysis is focused on these external determinants, which will be tested together with other variables indicated by stock option literature (incentive alignment, financial constraints, and tax benefits). The analysis is carried out on the population of Italian listed companies on a ten-year time horizon (2000-2009). That setting is of particular interest to our research questions, since national GAAPs did not require any valuation in annual reports prior to 2005 and results from previous studies highlight a relevant role of external factors in explaining option granting. Empirical evidence suggests that: the mandatory transition to IFRS 2 did not have a significant effect on stock option granting, the issue of stock options is less likely to occur during the financial crisis, and firms with higher growth opportunities have a higher probability to grant stock options. Number of Pages in PDF File: 15 Keywords: stock option, IFRS 2, financial crisis, executive compensation, IFRS adoption JEL Classification: M40, M49 Date posted: February 18, 2012 Suggested Citation Avallone, Francesco and Quagli, Alberto and Ramassa, Paola, Stock Option Plans in Italy: Accounting Treatment, Financial Crisis, and Other Determinants (November 4, 2011). International Accounting Conference, Venice, Italy, November 4-5, 2011. Available at SSRN: ssrn/abstract2007051 or dx. doi. org/10.2139/ssrn.2007051 Contact Information Francesco Avallone People who downloaded this paper also downloaded: 1. Mandatory Disclosure Reform, Monitoring, and Executive Compensation By Steven Balsam. Elizabeth Gordon. 2. Mandatory IFRS Adoption and the Contractual Usefulness of Accounting Information in Executive Compensation By Neslihan Ozkan. Zvi Singer. 3. Equity Agency Costs and Internationalization: The Effect of Revised Accounting Standards in Taiwan By Yi-chein Chiang and Hsin-chiu Huang People who downloaded this paper also downloaded: 1. Mandatory Disclosure Reform, Monitoring, and Executive Compensation By Steven Balsam. Elizabeth Gordon. 2. Mandatory IFRS Adoption and the Contractual Usefulness of Accounting Information in Executive Compensation By Neslihan Ozkan. Zvi Singer. 3. Equity Agency Costs and Internationalization: The Effect of Revised Accounting Standards in Taiwan By Yi-chein Chiang and Hsin-chiu Huang 4. Ironing Out the Wrinkles in Executive Compensation: Linking Incentive Pay to Average Stock Prices By Yisong Tian 5. The Relationship between Accounting Performance and CEO Turnover: Evidence from Indonesia By Lindrianasari and Jogiyanto Hartono


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